Die Erkrankung der Grundrechte
Die Seuchenbekämpfung erlaubt die „Einschränkung“ von Grundrechten. Das Corana Virus / COVID-19 wurde jetzt zur Pandemie erklärt, die die „Einschränkung“ von Grundrechten erlaubt. Von „Einschränkung“ von Grundrechten kann aber eigentlich nicht die Rede sein – und das ist genau das Beunruhigende.