Und wieder kann man vom Osten lernen …

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... und sogar von einer evangelisch geprägten Akademie

Die Ökumenische Akademie Gera Altenburg hatte am 5. August 2021 zu einem Streitgespräch über die bürgerrechtlichen Auswirkungen der Pandemie-Regelungen in die St. Elisbath Kirche eingeladen. Dort begegneten sich der CDU Bundestagsabgeordnete Albert Weiler und der Rechtsanwalt Ralf Ludwig, einer der Sprecher der Querdenken-Bewegung. Ein Vertreter der SPD hatte kurzfristig abgesagt und konnte trotz intensiver Bemühungen der Veranstalter durch keinen „Vertreter“ ersetzt werden – Honi soit qui mal y pense.

 

Den abgewogenen Impulsvortrag hielt Klaus von der Weiden, Richter am Bundesverwaltungsgericht Leipzig, Mitglied des Thüringer Verfassungsgerichtshofes und des Corona-Beirates der Thüringer Landesregierung. Eine ernsthafte Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung kann Klaus von der Weiden nicht erkennen. Die Gewaltenteilung greift und die Unabhängigkeit der Gerichte ist – so von der Weiden – nicht gefährdet. So kommt er zum Zwischenfazit: die Gefahr eines Überwachungsstaats besteht nicht. Allerdings sieht er Fehler bei der Pandemiebekämpfung, die das Vertrauen der Bürger (aus der Mitte der Gesellschaft) in Politik und Medien erschüttert haben: die Grundrechtseinschränkung und die Kollateralschäden der Maßnahmen wurden klein geredet oder ganz ausgeblendet. Stattdessen wurde Angst geschürt – von der Weiden verweist auf das skandalöse Papier des Bundesinnenministerium. Begleitet und gestützt wurde das laut von der Weiden, durch einen „unvollständigen und manchmal einseitigen medialen Diskurs“. Medien waren nicht kritische Begleiter der Politik, sondern wirkten als deren Sprachrohr. Von Hans-Joachim Friedrich stammt der Satz: „Einen guten Journalisten erkennt man daran, […] dass er sich nicht gemein macht mit einer Sache, auch nicht mit einer guten Sache; dass er überall dabei ist, aber nie dazugehört.“ Davon war in Pandemiezeiten nichts zu spüren. Kritische Stimmen wurden als Verschwörungstheoretiker diffamiert. 

Sehr schnell geht es in der Diskussion dann um den Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz. Der Artikel 20 legt in Absatz 1 fest, dass „die Bundesrepublik Deutschland ein demokratischer und sozialer Bundesstaat“ ist. „Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden“ (Absatz 3) und gibt in Absatz 4 ein Widerstandsrecht: „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“ So etwas führt schnell in eine Meta-Diskussion, was denn nun eine Diktatur sei. Das hilft mir nicht wirklich weiter.

Interessanter als die Frage wie wir den Zustand nennen, der seit eineinhalb Jahren wesentliche Grundrechte außer Kraft setzt, scheint mir, wie wir diesen Zustand beenden können.  Zumindest besteht zwischen den Diskutierenden Einigkeit, dass die verfassungsrechtliche Prüfung des politischen Geschehens bedauerlicher Weise auf sich warten lässt. Dass 2020 eine Fülle von Regelungen der verfassungsrechtlichen Prüfung nicht standhielten, ist wirklich beängstigend. Gerichte kassierten immer wieder Regelungen (z.B. das Beherbergungsverbot) und machten damit deutlich, dass „unsere“ politischen Akteure, immer wieder verfassungswidrig agierten. Es gibt – für Österreich ist das gut belegt – ein rat race von Maßnahmen und Aufhebung von Maßnahmen: Maßnahmen werden nach Monaten als nicht verfassungskonform außer Kraft gesetzt, aber umgehend durch neue Maßnahmen ersetzt, die wiederum eine Klage auslösen, deren Beurteilung wieder Monate dauert. 

Wann also ist ein Ende abzusehen? Hier herrscht Ratlosigkeit. 

Und dann kommen Dinge zur Sprache, über die ich noch gar nicht nachgedacht habe. Bei der Einreise werden deutsche Staatsbürger von der Bundespolizei „verdachtsunabhängig“ kontrolliert. Schleierfahndung richtet sich freilich auf Straftaten (Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität). Nun werden Ordnungswidrigkeiten kontrolliert (Einhaltung der Testpflicht). Das ist rechtlich nicht gedeckt. Na so was? Der Abgeordnete ist baff – er möchte das auch nicht verteidigen. Und auch der Bundesverwaltungsrichter kann nicht viel dazu sagen. 

Home Page des Bundestagsabgeordneten der CDU Albert Weiler

Den CDU Bundestagsabgeordneten kannte ich bisher nicht. Und von seinem offenen Brief aus dem März 2021 an die Bundeskanzlerin hatte ich nichts gehört – vielleicht auch wieder typisch. Denn da stehen Dinge drin, von denen man erwarten sollte, dass sie medial sofort aufgegriffen worden wären. Ich zitiere mal: 

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
sehr geehrte Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten,

das Leben ist mehr als die Angst vor einem Virus.
Wir leben seit einem Jahr in der Pandemie, doch Sie haben anscheinend nicht viel dazugelernt. Wir haben mit Medikamenten, Schnelltests und Impfungen wirksame Werkzeuge gegen Corona in der Hand – und Sie haben auf der  gestrigen Ministerpräsidentenkonferenz erneut Beschlüsse gefasst, die bei einem überwiegenden Teil der Bevölkerung für Kopfschütteln sorgen. Ihr Beschluss ist eine Kapitulationserklärung.
Wenn Ihnen nach einem Jahr Corona nichts anderes einfällt, als stumpf den Lockdown zu verlängern, über die Ostertage sogar zu verschärfen, dann ist das für die Menschen in diesem Land – ich muss es in dieser Deutlichkeit aussprechen – Politikversagen.


Verstehen Sie mich bitte nicht falsch. Ich befürworte Maßnahmen zum Schutz vor Corona. Aber wir brauchen Maßnahmen mit Sinn und Verstand. Maßnahmen die überzeugend, verhältnismäßig sowie stringent sind und von der Bevölkerung mitgetragen werden. Maßnahmen, die den Schutz der Risikogruppen zum Ziel haben. Ihre Maßnahmen von oben sind Verbote mit dem Hammer. Sie entmündigen freie Bürger, zerstören Existenzen und rauben unseren Kindern ihre Bildung. Diese Maßnahmen halte ich für falsch und kann ich nicht mittragen.
In der wissenschaftlichen Debatte bilden sich verschiedene Positionen ab, die von Ihnen offenkundig leider nicht berücksichtigt werden. Das halte ich für fahrlässig. 


Vielleicht lässt sich diese Entwicklung noch aufhalten. Aber dafür wird es mehr brauchen, als die ideenlose Corona-Politik des letzten Jahres. Viel mehr.

Puh. Das ist Klartext. Hier kann ein CDU-Bundestagsabgeordneter die Politik seiner Regierung „nicht mittragen“. Hätte das nicht Wellen schlagen müssen? Ich fürchte, lieber Herr Weiler, Sie werden sich ab September 2021 einen neuen Job suchen müssen. Aber besten Dank für ihr Rückgrat.