Tolerante Intoleranz

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Aus gegebenen Anlaß für MHL
– zum 33.

Toleranz gilt als eine gute Sache. Aber einfach ist sie nicht. Sie findet sich in vielen Bereichen, z.B.

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    bei toleranten Eltern, die nicht gutheißen, was ihre Kinder tun, sie aber gewähren lassen,
  • bei Freunden, Nachbarn oder Kollegen, die untereinander Dinge tolerieren, die sie ablehnen oder – last but not least –
  • bei staatlichen Ordnungen und im gesellschaftlichen Zusammenleben, wo sich Toleranz gegen abweichende Meinungen und Lebensformen zeigt, wenn die Missbilligung keine Diskriminierung oder gar ein Verbot mit strafrechtlicher Verfolgung zur Folge hat.

Sich darauf zu verstehen, ist wahrlich schwierig. Sie geht mit einigen Paradoxien einher.

Das moralische Paradox

Tolerant sein heißt dulden und zwar etwas, das wir ablehnen, weil es grundlegend dem widerspricht, was wir für richtig halten. Wir finden etwas ethisch oder moralisch anstößig, lassen es aber gewähren. Wir dulden etwas, das wir für falsch halten, das uns schmerzlich betrifft und von dem wir egerade nicht wollen, dass es geschehe. Was uns gleichgültig ist, können wir so wenig tolerieren wie das, von dem wir nichts wissen. Wir dulden wissentlich und willentlich. Was nicht zu ändern ist, können wir nicht tolerieren. Wenn wir nichts tun können, können wir auch nicht tolerant sein.[1]

Das freilich ist (moralisch) paradox: Wie können wir gut finden und rechtfertigen, etwas Falsches und Anstößiges wahr werden zu lassen? Kann es moralisch gut und ethisch richtig sein, etwas Schlechtem oder Unmoralischem (Bösem) freies Spiel zu lassen? Wer Toleranz lobt oder fordert, der findet es offenbar moralisch, das Unmoralische zuzulassen. Anstößig wäre, das Anstößige nicht zu dulden.

Das Paradox der Unbegrenztheit

Das moralische Paradox zeigt so etwas wie eine Werte-Hierarchie. Werte sind mehr oder weniger groß und sie lassen sich mit- und gegeneinander abwägen. Offenbar wertschätzen wir Toleranz höher als viele andere Werte. Viele oder alle? Was alles umfasst ist nichts bestimmtes und löst sich auf. Es liegt deshalb nahe, dass es eine Grenze der Toleranz gibt. Eine gängige, paradoxe Antwort ist die der Intoleranz:[2] keine Toleranz gegen Intoleranz. Toleranz zeigt sich demnach nur dort, wo sie zugleich ihr Gegenteil ist. Das ist paradox und droht den Sinn von Toleranz im Kern aufzulösen.[3]

Toleranz gegen Intoleranz ist eine Zuspitzung, die dem Phänomen einer toleranten Lebensführung nicht wirklich gerecht wird. Toleranz zeigt sich im Umgang mit unseren Werturteilen in unterschiedlicher Ausprägung. Historisch hatte Toleranz insbesondere bei religiösen Fragen und ethnisch kulturellen Unterschieden Bedeutung gewonnen. Toleranz gilt traditionell als eine Tugend, die mit Blick auf zwei Extreme das rechte Maß hält. Sie steht zwischen Gleichgültigkeit und fanatischer Unduldsamkeit oder Prinzipienreiterei.

Gleichgültigkeit …

Foto: Michael Hoffmann

Wem alles moralisch gleichgültig ist, dem fehlt das Werturteil, das Toleranz voraussetzt. Anstößig scheint ihm nur zu sein, Werturteile zu objektivieren und ihnen eine Gültigkeit zuzusprechen, die über die subjektive Bedeutung hinausgeht, die ihnen die geben, die sie äußern. So etwa die Position eines ethischen Relativismus.

… von Werturteilen …

Mit moralischen Werturteilen erheben wir Ansprüche, die für alle gelten und auf die alle verpflichtet werden können. Werturteile, die sich nur auf mich oder bestimmte gleichgesinnte Personen beziehen, sind allenfalls Bekundungen eigener Wertschätzungen, nicht aber Urteile über etwas, das unabhängig von meinen Empfindungen verpflichtende Gültigkeit hat. Jedenfalls ist die verpflichtende Gültigkeit von Werturteilen Grundlage für Toleranz.

Werturteile treten im Plural auf. Nicht nur, dass andere andere Werturteile fällen, jeder fällt selbst eine Vielfalt von Werturteilen, die aufeinander aufbauen, sie begrenzen oder ausschließen: wir finden Fußball gut, aber „Bayern“ schlecht, lehnen Diebstahl ab, überlegen aber die Enteignung von Schlüsselindustrien oder die Vergesellschaftung von Wohnraum. Man kann „Legalize Cannabies“ unterstützen, den Genuss durch die eigene Tochter aber entschieden ablehnen.

… oder Unduldsamkeit

Foto: Michael Hoffmann

Wer etwas nicht zu dulden vermag, der sieht keine Möglichkeit, das moralisch Anstößige, das ihm begegnet, mit „höheren“ Werten abzugleichen. Nichts wäre anstößiger als das Anstößige zu dulden. Dem Unduldsamen geht es ums Prinzip. Mit der Duldung käme ihm die moralische Welt selbst ins Wanken und alles drohte sich in moralische Gleichgültigkeit aufzulösen, wollte man so etwas tolerieren.

Gleichgültig alles oder unduldsam nichts anderes als das Prinzip gelten zu lassen, sind die Extreme, die die Toleranz abstecken. Bei der Toleranz geht es nicht um alles oder nichts. Sie setzt voraus, dass es nicht (immer) ums Ganze geht.

Paradox des toleranten Rassisten

Nicht alles kann toleriert werden. Wenn wir in diesem Sinne von intoleranter Toleranz sprechen wollen, kann es dann auch den toleranten Intoleranten geben?[4] Könnten wir uns also einen toleranten Rassisten denken, z.B. einen vegetarischen Hindu[5], der zwar von Kasten und dem natürlichen Vorrang indischer Arier ausgehen mag, sich gegen Karnivoren aber tolerant zeigt, seinen Töchtern die freie Wahl einer Liebesheirat lässt und mit seinen muslimischen Nachbarn, denen er kein politisches Mitbestimmungsrecht einräumen will, in Gemeinwohlprojekten konstruktiv und freundschaftlich zusammenarbeitet.

Das gleicht einer provokanten Frage, die Platon selbst zur richtigen Einordnung seiner „Ideenlehre“ stellte. Man mag noch irgendwie verstehen, dass nach Platon die Idee des Schönen (an sich) dasjenige ist, was uns leitet, etwas mehr oder weniger schön zu nennen. Kann es aber so etwas wie die Idee des Schmutzes geben, also des Schmutzes „an sich“, Schmutz in „reiner“ Form? Wie wäre es mit ordentlicher Unordnung oder der Gestalt (εἶδος) des Unförmigen und Gestaltlosen? Die Antwort ist: nein. Blindsein verstehen wir vom Sehen her und den Tod nur über das Leben. Es sind Privationen (Beraubungen), die aus dem sich verstehen, was sie aufheben oder einschränken. Gleiches gilt von der Toleranz: Toleranz unterstellt den Vorrang des Werts, von dem aus anderes geduldet wird.

Nehmen wir statt des „toleranten Rassisten“ die Vorstellung eines „toleranten“ Lügners. Wir müssten dann der Lüge einen moralischen Wert geben und Lügen zu einer moralischen Norm machen. Das hätte wie beim „toleranten Rassisten“ die paradoxe Absurdität, dass der Rassist umso toleranter wäre, je ausgeprägter sein Rassismus bzw. seine Bereitschaft zum Lügen wäre.

Toleranz setzt gültige Werturteile voraus.[6] Die Rede von der „Intoleranz gegen Intoleranz“ oder vom „toleranten Rassisten“ ist ein Verwirrspiel, dass von der Frage ablenkt, welche Werturteile gültig sind.[7]

Urteilskraft

Werturteile sind strittig. Was uns richtig scheint, mag anderen anders erscheinen. Der Anspruch auf „objektive“ Gültigkeit von Werturteilen besagt ja nichts anderes, als dass das in Rede stehende Urteil falsch sein kann.[8] Wer zeigen will, dass sein Werturteil richtig und damit verpflichtend ist, der muss es gegenüber Zweifeln auf etwas anderes zurückführen, das gilt, ohne dass wiederum Zweifel an seiner Gültigkeit aufkommen. Wir sahen, dass Werturteile untereinander vernetzt sind und eine Hierarchie von Werten abbilden. Offenbar müssen wir die Reichweite und Gewichtigkeit der Urteile abwägen. Traditionell spricht die Philosophie von Urteilskraft, die wir brauchen, eine (moralische) Regel richtig anzuwenden. Ein Werturteil, das unter bestimmten Umständen richtig ist, ist es doch nicht unter allen. Das gilt auch für „unbedingte“ Normen – auch sie müssen richtig angewandt werden. Sollte das Lügenverbot also z.B. wie Kant meint „unbedingt“ gelten, bliebe immer noch die Frage, ob eine Äußerung als Lüge gelten darf oder eher als harmloses Kompliment, als Ausdruck literarischer Phantasie oder schlicht als Irrtum verstanden werden muss.

Urteilskraft brauchen wir, um der Paradoxie zu entgehen, die dem Regelfolgen eigen ist. Regeln zu folgen kann nicht wieder unter Regeln stehen. Das würde uns in einen unendlichen Regress und damit nirgendwo hinführen. Das Folgen von Regeln ist Sache einer Kompetenz, die wir selbst durchs Regelfolgen lernen. Wir brauchen Vorbild, Übung und wirkliche Erfahrung. Ein vor allem in der Moderne wirkungsmächtiges Modell dafür ist das Lernen einer Sprache. Sprachen lernen wir, indem wir sie sprechen und an der Lebensform anteilnehmen, der sie entwachsen.

Urteilskraft ist Ergebnis von schmerzlichen Erfahrungen, auf Widerstände zu stoßen, die eigenen Urteile ent-täuscht zu sehen und mit der Vielfalt möglicher Sichten vertraut zu werden. Das, was selbstverständlich schien, hat sich als etwas gezeigt, auf das man sich nicht verstand. Sie ist eine „Kunst“, der wir uns nicht wirklich sicher sein können. Wir sind mehr oder weniger geübt darin und verstehen uns mehr oder weniger gut darauf. Das unterscheidet das Feld des Praktischen der menschlichen Lebenswelt von der Theorie, die sich dem Himmlischen, dem Ewigen und Notwendigen zuwendet.

Wer für sich reklamiert, tolerant zu sein oder es von anderen fordert, der geht davon aus, dass es objektive Werturteile gibt, in denen die „grundsätzliche“ Plausibilität von ethischen Maximen und moralischen Normen gegeneinander richtig abgewogen und angewandt werden. In unserer Welt kann (fast) alles so oder anders gesehen werden. Es gibt zwischen dem moralischen Schwarz und Weiß Grauzonen, in denen wir nicht sicher sein können, ob sich die Sache so oder anders verhält. Der Tolerante versteht sich in diesem Sinne richtig aufs richtige Urteil und vermag mit guten Gründen zwischen Gleichgültigkeit und prinzipieller Unduldsamkeit zu unterscheiden.[9]

Instrument der Herrschaft

Neben dem Vermögen, erfahrungsgesättigt richtig zu urteilen, setzt Toleranz Herrschaft voraus. Toleranz ist als Duldung ein schmerzliches Gewährenlassen. Wir können etwas nur Gestatten, wenn wir es auch verhindern könnten.[10] Duldung ist ein „Instrument“ der Herrschaft – Schwache können nicht dulden, sie können nur ertragen und hinnehmen.[11] Historisch richtete sich die Forderung nach Toleranz an die herrschenden Kräfte, religiöse und/oder ethischen Minderheiten zu dulden. Es war z.B. die Forderung nach freier Religionsausübung.

Dabei zeigen sich Grenzen der Macht. Wir können einer religiösen Minderheit gegebenenfalls religiöse Praktiken untersagen z.B. den Bau von Moscheen oder die Versammlung in Synagogen, das Tragen von Burkas und Kippas oder das Schächten von Tieren. Wie sollten wir aber Glauben ver- oder gebieten können?[12]

Toleranz bezieht sich auf Handlungen, Meinungen und Einstellungen anderer. Handlungen können wir unterbinden oder zulassen, von Meinungen und Einstellungen können wir uns nur abwenden. Wir können die (öffentliche) Meinungsäußerung untersagen und mehr oder weniger effektiv verhindern, nicht aber die Meinungen selbst. Dem pubertierenden Sohn kann man zwar (vielleicht) verbieten, etwas zu tun, nicht aber etwas zu meinen.

Recht und Moral

Kant -https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Immanuel_Kant_(portrait).jpg

Hier greift die Unterscheidung von Recht und Moral. Das Recht richtet sich auf Handlungen und regelt welche ge- und insbesondere verboten sind und welche mehr oder weniger ausdrücklich erlaubt sind. Der Moral geht es um die Gesinnung. Moralische Verpflichtungen reichen deshalb meist über rechtliche hinaus. Für die rechtliche Beurteilung von Handlungen ist es dagegen (weitgehend) irrelevant, aus welchen Gründen die Handelnden sie ausführen. Für die rechtliche Verpflichtung zur Hilfeleistung (StGB 323c) ist es unerheblich, ob der Hilfeleistende dem gern und in menschlicher Anteilnahme oder mit niederen Beweggründen nachkommt, z.B. weil er sich daraus zukünftige Vorteile verspricht.

Recht und Gesetz zielen nicht auf die Ausbildung einer moralischen Gesinnung, sondern auf die Sicherung von Handlungsfreiheit. „Das Recht ist also der Inbegriff der Bedingungen, unter denen die Willkür des einen mit der Willkür des anderen nach einem allgemeinen Gesetze der Freiheit zusammen vereinigt werden kann.[13] Die Handlungsfreiheit des einen endet bei der Handlungsfreiheit des anderen.[14] Die wechselseitige Einschränkung der Willkür ist an den Grundrechten ausgerichtet: die Rechtsordnung sichert die Grundrechte aller. Hier stellt sich nicht die Frage der Toleranz. Wer Rechte hat wird nicht geduldet. Die Ausübung seiner Rechte bedarf keiner Toleranz. Mit Einführung von Religions- und Meinungsfreiheit hat sich Toleranz gegen religiöse Minderheiten oder andere Meinungen erübrigt.

Meinungsfreiheit

Die Freiheit, die eigene Meinung (öffentlich) äußern zu können, impliziert freilich keine Verpflichtung für andere, auf sie auch zu hören. Es steht uns natürlich frei, auf Meinungen anderer nicht zu hören. Wir haben in der Regel ein gutes Gespür dafür, wer uns etwas zu sagen hat. Wollten wir mit allen reden, kämen wir zu keinem eigenen Urteil. Das ist freilich keine rechtliche Frage, vielmehr eine der eigenen Lebensführung. Sich offen gegenüber anderen Meinungen zu zeigen und der Vielfalt von Gründen gerecht zu werden, die für oder gegen eine Sache vorzubringen sind, ist selbst Teil der Bildung von Urteilskraft und dem Vermögen, sein Leben gelingend zu führen. Hier gibt es überzeugende Vorbilder, aber keine verpflichtenden Vorschriften. 

Meinungsfreiheit ist unbedingt zu respektieren und doch von Verleumdung oder übler Nachrede zu unterscheiden. Wo die eine endet und das andere beginnt, ist Sache der politischen Auseinandersetzung. Bei der politischen Aushandlung der Rechtssetzung durch die Legislative und ihre Umsetzung in Exekutive und Judikative ist die Gesinnung der Beteiligten, ihre „Charakterbildung“ und ihre Urteilskraft, sicherlich nicht unwesentlich: wo die Freiheit des Einen endet und die Freiheit des anderen zu schützen ist, darüber gibt es historisch und gesellschaftlich unterschiedliche Auffassungen. Was die Rechte und Pflichte von Erziehungsberechtigten sind oder wie das Recht auf Eigentum z.B. an Produktionsmitteln begrenzt werden soll, ist Resultat eines Streits um die Grundrechte und ihre rechtliche Sicherung, bei dem sich alle „gleichberechtigt“ mit ihren unterschiedlichen Meinungen einbringen können.

Kant und die Aufklärung hat das auf die Zuspitzung der rechtlichen Ordnung eines „Volks von Teufeln“ gebracht: „Das Problem der Staatserrichtung ist, so hart wie es auch klingt, selbst für ein Volk von Teufeln (wenn sie nur Verstand haben) auflösbar und lautet so: ‚Eine Menge von vernünftigen Wesen, die insgesammt allgemeine Gesetze für ihre Erhaltung verlangen, deren jedes aber ingeheim sich davon auszunehmen geneigt ist, so zu ordnen und ihre Verfassung einzurichten, daß, obgleich sie in ihren Privatgesinnungen einander entgegen streben, diese einander doch so aufhalten, daß in ihrem öffentlichen Verhalten der Erfolg eben derselbe ist, als ob sie keine solche böse Gesinnungen hätten.‘“ Das Recht gilt auch für Rassisten. Und wir müssen mit ihnen „streiten“, welche positive Rechtssetzung aus der Idee des Rechts als gegenseitiger Begrenzung der Willkür die richtige ist. Rassismus ist nicht verboten, rassistische Handlungen aber schon.[15]

Toleranz als ethische Tugend

Toleranz spielt im Recht – etwas zugespitzt formuliert – keine Rolle. Toleranz in diesem Sinne „sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen.“ So lautet eine vielzitierte Reflexion Goethes aus den „Maximen und Reflexionen“.[16] Oder – so muss man ergänzend hinzufügen – zu (rechtlicher) Ablehnung und Verbot des nicht zu Duldenden.

Als Tugend ist sie gleichwohl eine Eigenschaft von Personen, die wir schätzen und von der wir glauben, sie mache das Leben besser. Intoleranz dagegen gilt uns als Zeichen für Kleingeistigkeit, Spießbürgerlichkeit und einer ängstlichen Verschlossenheit oder fanatischen Blindheit. Sie ist – wie wir sahen – der Ausdruck einer Wertehierarchie und der Anerkennung der ethisch moralischen Autonomie, sein Leben (unter rechtlichen Bedingungen) selbstbestimmt zu führen.

Positionen, die wir ethisch moralisch ablehnen, können wir aus unserer Leben verbannen ohne schon intolerant zu sein. Warum sollten wir in etwas einwilligen, das ausdrücklich unserem Willen widerstreitet? Insofern wir unser Leben selbstbestimmt führen, müssen wir es nicht dulden, dass es von etwas bestimmt wird, das wir entschieden ablehnen. Selbstbestimmung heißt den Maximen folgen, die wir uns aus und mit guten Gründen selbst gegeben haben. Es ist Teil der Autonomie, sich dem zu entziehen, was wir falsch finden, ihm in unserem Leben keinen Platz zu geben oder uns ihm ausdrücklich entgegenzustellen. Und das ist nicht selten wirklich geboten. Unser Leben zu gestalten, heißt ganz wesentlich, darüber zu entscheiden, mit wem wir es teilen, wem wir uns zuwenden und mit wem wir lachen und weinen. „Ich dulde in meinem Haus (an meinem Tisch) keine Christen… “ oder „…Muslime…“ oder „… Kommunisten…“ usw. usf. – Das wäre wohl eine Einstellung, auf die wir nicht verweisen würden, wenn wir jemandem Toleranz nahebringen wollten. Aber sie zeigt, wofür jemand steht und einsteht. Sich mit glühenden Nazis oder zynischen Holocaust-Leugnern an einen Tisch zu setzen und ihnen ein „gesegnetes Mahl“ zu wünschen, ist kein Beweis für Toleranz. Alles kommt darauf an, die richtigen Werturteile zu fällen und das eigene Leben aus der grundlegenden Wertehierarchie zu führen, die eine Gleichgültigkeit gegen alles ebenso ausschließt wie keine Duldsamkeit gegen nichts.

Die Kraft der Mitte

Das richtige Maß der Tugend liegt in der Regel nicht in der wie immer auch „errechneten“ Mitte, vielmehr gibt es mehr oder weniger naheliegende Verirrungen, denen begegnet werden muss. Die Tapferkeit (ἀνδρεία) z.B. als die Fertigkeit, der Furcht vernünftig zu begegnen – insbesondere der vor dem Tod –, wird traditionell als „Mitte“ (μεσότης) zwischen Feigheit (δειλία) und Tollkühnheit (θρασύτης) gesehen, hat aber dem Anschein nach größere Nähe zur Tollkühnheit als zur Feigheit, weil wir großen vermeintlichen Gefahren doch eher furchtsam ausweichen als sie verwegen heraufzubeschwören. Die Besonnenheit (σωφροσύνη) wiederum als die Tugend des lustvollen Genusses, trägt wie nicht zuletzt die lateinische Übertragung als temperantia oder moderatio nahelegt, eher asketische Züge als die der Ausschweifung: Wir sind eben eher geneigt, einer Lust nachzugehen als sie zu fliehen.

Duldung vor Unduldsamkeit

So ist Unduldsamkeit gegen ethisch moralisch Anstößiges per se kein Zeichen für Intoleranz. Wir können das für uns schmerzlich Anstößige aber auch dulden. Und Dulden ist der Toleranz näher als das Nicht-Dulden. Toleranz zeigt sich in der Duldung dessen, was uns schmerzlich zuwider läuft.

Toleranz ist die Bereitschaft schmerzliche Erfahrungen mit der Autonomie anderer zu machen. Zur eigenen Charakterbildung gehört z.B. die Erfahrung, dass die, die einem wichtig sind, ihr eigenes Leben anders führen als wir es uns wünschen und für richtig halten. Wir erleben in der Auseinandersetzung mit denjenigen, die Dinge wirklich schmerzlich anders sehen, was uns ausmacht und wofür wir „eigentlich und im Grunde“ stehen. In der Anerkennung ihrer Autonomie werden wir selbst autonom. Wir sind so frei und autonom wie die Freiheit und Autonomie, die wir anderen gewähren. Der menschlichen Autonomie werden wir in der schmerzlichen Duldung gerecht.

Respekt ist unsere Aufgabe …
Und nicht die falsche Maske, die ich auf habe….

(Auch Musik, die ich nicht mag – JazzKantine !?!, kann etwas Wahres sagen…)

Die Würde des anderen anzuerkennen ist vor allem dann ein Ausdruck der eigenen Würde und Autonomie, wenn uns nicht gefällt, was der andere tut oder sagt. Die Würde des anderen zu achten, verleiht sie uns selber.

In der Duldung begegnet uns die für Toleranz konstitutive Wertehierarchie und wir „übersteigen“ den strittigen Fall auf das wirklich Wichtige. Wir verwirklichen in der Duldung höhere Werte. Alle Erfahrung ist schmerzlich und gewinnend zugleich, sie ent-täuscht.[17] In der Toleranz gewinnen wir uns selbst als autonome Wesen, die in einer „übernatürlichen“ Welt des Respekts und der Achtung leben. Die Würde, die wir zurecht für uns reklamieren, zeigen und gewinnen wir nicht zuletzt durch die schmerzliche Erfahrung des Freigebens und Gewährenlassens. Die Achtung der moralischen Person des anderen steht über der Gewissheit, die wir bei unseren Überzeugungen zu haben glauben. Dulden erhebt.

 

[1] Und sei es auch nur im Konjunktiv irrealis: nur wenn wir es ändern könnten, würden wir es tolerieren (können). – Natürlich können wir uns darin täuschen, was wir zu beeinflussen vermögen  – und darin zeigt sich eine weitere Paradoxie: wer glaubt, etwas hinnehmen zu müssen, obgleich er etwas tun könnte, erscheint demjenigen tolerant (oder intolerant), der von der Veränderbarkeit der Sache ausgeht und sie als anstößig betrachtet, obgleich eine wissentlich und willentlich Duldung gar nicht vorliegt und die Anstößigkeit sogar unterschiedlich bewertet wird. Wer glaubt gegen Rassismus nichts tun zu können, fügt sich ihm unabhängig von der Frage, ob er ihn moralisch anstößig findet oder nicht.
Der Konjunktiv irrealis ist freilich noch aus einem anderen Grund gefährlich. Er setzt uns schnell in die Pflicht, in seinem Namen gegen alles Mögliche zu sein bzw. zu tolerieren. Die im Konjunktiv irrealis vorgestellte Welt, in der wir einschreiten oder gewähren lassen könnten, ist eben die Vorstellung einer Welt, in der wir nicht leben. Was mit uns nichts zu tun hat, können wir auch nicht sein lassen.

[2] Berühmt die Formulierung bei Popper: „Wir sollten … im Namen der Toleranz das Recht für uns in Anspruch nehmen, die Unduldsamen nicht zu dulden. Wir sollten geltend machen, dass sich jede Bewegung, die die Intoleranz predigt, außerhalb des Gesetzes stellt, und wir sollten eine Aufforderung zur Intoleranz und Verfolgung als ebenso verbrecherisch behandeln wie eine Aufforderung zum Mord, zum Raub oder zur Wiedereinführung des Sklavenhandels“ (K. R. Popper, Die offene Gesellschaft und ihre Feinde, Band 1. Francke, Bern 1957)

[3] Politisch wäre ein Toleranzgebot sinnlos, das mit der Definition dessen beginnt, was als intolerant gelten soll. Nahezu alle staatlichen Gemeinschaften sprechen sich gegen Terrorismus (und Intoleranz) aus, verstehen freilich das, was als terroristisch (oder intolerant) zu gelten hat, sehr unterschiedlich. Sollten wir den Verboten von Demonstrationen in Belarus oder Hongkong zustimmen, weil sie den Staatsorganen als terroristisch gelten? Wir werden darauf zurückkommen.

[4] Frei nach der gewitzten Antwort eines Rabbis, der auf die Frage, ob man beim Beten rauchen dürfe, mit einem entschiedenen „Nein“ antwortet, weil Beten schließlich eine ernste Sache sei, zu der man sich innerlich „sammeln“ und auf die man sich konzentrieren sollte. aber zugleich hinzufügt, dass man beim Rauchen beten dürfe, da Beten unter allen Umständen gut sei. Man dürfe sich beim Beten nicht ablenken, sich freilich von der Ablenkung des Rauschmittelgenusses ab und auf die wichtige Begegnung mit Gott hinlenken.

[5]  Das Beispiel eines Rassismus jenseits der white supremacy will der Gefahr der zu großen Nähe entgehen, die uns distanzierte Überlegungen zwangsläufig schwerer machen, weil wir uns jederzeit der Gefahr ausgesetzt sehen, sie (gemäß critical race theory) zu verharmlosen.

[6] Toleranz können wir nur dem zusprechen, der unsere Werturteile teilt.

[7]Kritik der reinen Toleranz“ (so der Titel einer Provokation von Henryk M. Broder) läuft leer

[8] Wir drücken nicht Stimmungen aus, sondern erheben Ansprüche, die sich auf Gesprochene richten. Die „Wahrheit“ eines Urteils ist nicht auf die Wahrhaftigkeit des Urteilenden reduzierbar. Und falsch kann es nur sein, wenn es den Anspruch auf Wahrheit erhebt.

[9] Wer tolerant ist, gesteht dem anderen zu, anders zu urteilen.

[10] Das können wir z.B. bei Naturereignissen nicht.

[11] Ein Volk, das seine Regierung duldet, wäre allenfalls eines, das sich als Souverän weiß und die Macht hätte, sie zu stürzen, es aber dennoch nicht tut, obwohl ihr Handeln verurteilt wird.

[12] Diese Frage wurde in der christlichen Philosophie seit Augustinus zum Teil intensiv geführt. Hatten die Christen gegenüber dem römischen Reich noch Toleranz zur freien Religionsausübung gefordert, wurden sie nach der konstantinischen Wende und spätestens mit Etablierung als Staatsreligion unter Theodosius selbst vor die Forderung nach Religionsfreiheit gestellt. Der Glaube als freier „innerer“ Akt sollte dabei durch die „fürsorgliche“ Strenge der Kirche „befördert“ werden, die ausdrücklich auch „furchtbare“ Strafen für diejenigen vorsah, die sich nicht (glaubhaft) zum Glaubensbekenntnis bekannten.

[13] I. Kant, Metaphysik der Sitten, Rechtslehre, Einleitung § B.

[14] Das gilt natürlich für Meinungen nicht. „Eng ist die Welt und das Gehirn ist weit. Leicht beieinander wohnen die Gedanken, doch hart im Raume stoßen sich die Sachen“ lässt Schiller Wallenstein in dem nach ihm benannten Stück, Wallensteins Tod, sagen (II, 2). Was von Sachen gilt, gilt auch für Handlungen – und die sind es, die Wallenstein eigentlich meint.  

[15] Handlungen folgen meist den Einstellungen – aber nicht immer. Aus rassistischen Überzeugungen müssen nicht unbedingt Handlungen folgen – z.B. wenn sich dazu keine Gelegenheit findet oder durch sozialem Druck die Handlung aus Überzeugung ausbleibt. Wir verwerfen mit gutem Grund die Gesinnung als unmoralisch und betrachten rechtlich aber ausschließlich die Frage, ob ein Vergehen gegen die Rechtsordnung vorliegt, die die Handlungsfreiheit aller sicherstellt. Dazu gehört auch (und vor allem) die (rechtliche) Anerkennung der Autonomie der handelnden Personen und das impliziert, dass keine Handlungen (!) erfolgen dürfen, die die Autonomie anderer Personen einschränkt oder aufhebt. Man mag der Ansicht sein, dass ein Kommunist nicht zum Lehrer oder Polizist taugt – so jedenfalls der sogenannte „Radikalenerlass“ aus dem Jahre 1972. Entscheidend ist, ob die Gleichbehandlung z.B. bei der Besetzung von Stellen gewahrt wird (und ohne Ansehen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, Vermögen, Geburt noch der sonstiger Status als Unterscheidungsmerkmale erfolgt).

[16] Maximen und Reflexionen, Aus dem Nachlaß, Über Literatur und Leben.

[17] Das ist eine der großen Einsichten Hegels in seiner Phänomenologie des Geistes von 1807. Nicht nur zum Hegel-Jahr (im August konnte Hegels Geburtstag zum 250. Mal gefeiert werden) sei die Lektüre dem empfohlen, der der Weisheit nachstrebt und dabei vor „schmerzlichen“ Leseerfahrungen nicht zurückschreckt.

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