Was sagt dazu das Völkerrecht?

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Darf man unliebsame Zivilisten in einem fremden Land einfach per Drohne umbringen? Wohl kaum. Und wenn’s jemand ist, den wir und viele andere für einen Schwerbrecher halten? Dann wohl immer noch nicht, oder? Was meinen Sie? Und wenn derjenige, der den Anschlag geplant hat, nun eine Supermacht ist und U.S.A. heißt? Hmm, glauben Sie das ändert was? Ich fürchte fast nicht. 

Dumm, dass es gar keine Unsicherheiten gibt, wer’s denn nun gewesen ist. „Die“ U.S.A. – also ihre Regierung – leugnet ja gar nicht, es getan zu haben. Eigentlich brüsten sie sich damit. Ja, wir haben ihn töten lassen, cool gell? Wir wollten den freiheitlich demokratischen Rechtsstaat schützen. Oh, das ist gut. Dann ist das glaube ich wieder in Ordnung und verstößt dann bestimmt nicht gegen das Völkerrecht. 

Denn das wäre sonst doof. Wir müssten ja sonst Sanktionen aussprechen – was die U.S.A (mal wieder) gemacht haben – diesmal in Afghanistan, das könnten sie ja – wenn wir das durchgehen ließen, dann auch in jedem anderen Staat machen. Aber wie gesagt, wenn das Imperium spricht, dann schweigt der Vasall. Und es ging ja um die gute Sache. 

Was ganz anderes wäre es natürlich, wenn eine Kampfdrohne Herrn Biden oder Frau von der Leyen angreifen würde. Das wäre ein feiger Anschlag gegens Menschen-/Völker-/Galaxien-Recht und damit ein Anschlag gegen uns alle. Denn die sind ja unschuldig, also meinen jedenfalls viele – aber halt auch nicht alle. 

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