Infiziertes Recht

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Heribert Prantl zum infizierten Recht

Heribert Prantl kommt mal wieder zu Wort und er bringt’s auf den Punkt. Er spricht vom „infizierten Gesetz“. Andere sprechen davon, es sei „eine Polizeiverfügung, die als Gesetz kostümiert“ ist. 

Auch Hans-Jürgen Papier, Ex-Bundesverfassungsgerichts-Präsident und Alexander Lorz, CDU (!) und hessischer Kultusminister, haben Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Ausgangssperren (siehe F.A.Z. vom 30.04.). Nichts gegen Infektionsschutz meinen sie, aber es „stellt sich natürlich die Frage, ob die Maßnahmen unter Beachtung des gesetzgeberischen Beurteilungsspielraums noch als geeignet, erforderlich und angemessen zu beurteilen sind. Problematisch ist auch der Inzidenzwert als alleiniger Maßstab für die Grundrechtseingriffe. (…) Schüler wurden von den Schulen weitgehend ferngehalten, obwohl Wirtschaft und Arbeit mehr oder weniger uneingeschränkt weiterliefen. Von umfassenden Abwägungen war nicht viel zu erkennen. Der jetzt für die Schulschließungen maßgebliche Inzidenzwert von 165 grenzt an Willkür.“ Die sind halt querdenkerisch infiziert. Anders kann man sich solch einen Widerspruch zur Regierungswissenschaft ja nicht erklären.

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