Jetzt auch noch Winter!?

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Bevölkerungsschutz

PixaBay

Es wird glatt und gefährlich. Wir müssen was tun. Analog zum Bevölkerungsschutzgesetz[1] müssen dabei die vulnerablen Gruppen im Mittelpunkt unserer Fürsorge stehen. Dazu gehören sicherlich einschlägig Vorerkrankte, ältere Mitbürger und gegebenenfalls auch Kinder und Jugendliche. Immer wieder ereignen sich durch unvorsichtiges und rücksichtsloses Verhalten gerade bei älteren, vulnerablen Mitbürgern schwerwiegende Unfälle mit zum Teil lebensgefährlichem Ausgang und bleibenden Langzeitschäden.

Risiko Kind

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Bei Kindern und Jugendlichen ist gegebenenfalls das Risiko für die eigene Gesundheit nicht vergleichbar hoch wie bei anderen Bevölkerungsgruppen. Hier liegen noch keine absolut gesicherten Forschungsergebnisse vor. Allerdings dürften sie für andere Bevölkerungsgruppen und insbesondere für die besonders vulnerablen Gruppen eine echte Gefahrenquelle sein. Z.B. ist durch mehrere internationale Studien gut belegt, dass kleine Kinder und Jugendliche beim Schlittenfahren oder unkontrolliertem Schlittern auf glitschigem Untergrund immer wieder andere Mitbürger gefährden und insbesondere für alte, hilflose Menschen eine schwere physische und psychische Bedrohung darstellen.

Follow the science

Hier gibt es eine Reihe nicht pharmazeutischer Maßnahmen, die wir schnellstens ergreifen müssen. Die Wissenschaft, der wir in unseren Anordnungen folgen, hält folgendes Vorgehen für unbedingt notwendig:

  1. Die Ausgangsbeschränkungen werden entsprechend angepasst: bei Schnee- und Eiswetter wird der nicht notwendige Aufenthalt im Freien untersagt.
  2. Fahrten mit privaten Fahrzeugen sind grundsätzlich untersagt.
  3. Ein notwendiger Aufenthalt (berufliche oder privat notwendige Versorgungsgänge) sind nur mit der entsprechenden Schutzkleidung erlaubt: das umfasst einen geeigneten Kopfschutz, handelsübliche Protektoren für Arm-, Hand- und Fußgelenke und rutschfestes, gespiktes Schuhwerk.
  4. Bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel wird den systemrelevanten Berufsgruppen (insbesondere des Gesundheits- und Pflegebereichs) und den ausgewiesenen vulnerablen Gruppen ein Vorzugsrecht eingeräumt.
  5. Auf öffentlichen Wegen gilt ab sofort die Regel, dass für Angehörige einer erkennbar vulnerablen Gruppe (also z.B. Menschen mit Gehhilfen) Platz gemacht werden muss – z.B. durch Beiseitetreten oder Wechsel der Straßenseite.

Ob Kinder und Jugendliche in abgeschlossenen Bereichen sogenannte „winterliche Spiele“ treiben dürfen, wird je nach Bundesland durch Verordnung eigens geregelt. Es ist dabei sicherzustellen, dass keine erkennbare Diskriminierung vulnerabler Gruppen erfolgt und eine zusätzliche Belastung des Gesundheitssystems ausgeschlossen wird.

Zusammenhalten

Wir appellieren an alle: Zeigen Sie Rücksicht und Solidarität. Die kleinen Einschränkungen dienen unserer aller Wohl. Wenn wir jetzt „Zusammenhalten“, dann werden Sie schon bald wieder ihre alten Freiheiten zurückbekommen. Der nächste Sommer kommt bestimmt. Aber auch die nächste Hitzewelle.

 

[1] Nicht zu verwechseln mit der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat – das war ja nur eine Verordnung! – oder dem Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich, das wurde schließlich durch die NSDAP eingebracht. Gut, es wurde im Parlament mehrheitlich beschlossen und zwar mit Zustimmung der Deutschnationalen Volkspartei, dem Zentrum, der Bayrischen Volkspartei, der Deutschen Demokratischen Partei, des Christlich Sozialen Volksdienst, der Deutschen Volkspartei, der Bauernpartei und dem Landbund. Das sind Parteien, bei denen wohl eine gewisse verwandtschaftliche Nähe zu den konservativen Parteien der Bundesrepublik besteht, also z.B. der CDU/CSU. Die NSDAP war zwar aus den März-Wahlen 1933 gerade mit 43,9% als stärkste Partei hervorgegangen, sie brauchte aber die Zustimmung der anderen. 43,9% – das ist nicht grade ein diktatorischer Freibrief – CDU/CSU konnte das lange Jahre bequem übertreffen. Es lag schon an der Erosion demokratisch-rechtsstaatlichen Willens bei den bürgerlichen Parteien, was hier den Ausschlag gab. Aber die Liberalen, zu denen auch der spätere Bundespräsident Theodor Heuss gehörte, haben es sich ja auch nicht leicht gemacht: „Wir fühlen uns in den großen nationalen Zielen durchaus mit der Auffassung verbunden, wie sie heute vom Herrn Reichskanzler [also Hitler; HL] vorgetragen wurde […]. Wir verstehen, dass die gegenwärtige Reichsregierung weitgehende Vollmachten verlangt, um ungestört arbeiten zu können […]. Im Interesse von Volk und Vaterland und in der Erwartung einer gesetzmäßigen Entwicklung werden wir unsere ernsten Bedenken zurückstellen und dem Ermächtigungsgesetz zustimmen.“ (So die Fraktionsbegründung durch Reinhold Maier)
Ach übrigens, die SPD hat damals dagegen gestimmt und die KPD hätte gerne, die war aber vorher schon – durch Verordnung – zu Staatsfeinden erklärt worden, Verschwörungstheoretikern, die „ja im Grunde ein(en) Angriff auf unsere ganze Lebensweise“ darstellen. Auch die Verordnung des Reichspräsidenten wurde zum Schutz von Volk und Staat mitgetragen – nicht nur von der bürgerlichen Politik, sondern auch von den bürgerlich aufgeklärten Medien. All das könnte heute nicht mehr geschehen. Wir haben schließlich eine kritische Presse, die Qualitätsmedien eben. Und deshalb verbietet sich jeder Vergleich. Man muss schon auch aus der Geschichte lernen, dass alles ganz anders ist. Schließlich ist heute die SPD ja Teil der Regierung. Also bitte sehr!