Inside Kakanien I 18: Ein Mann mit besonderen Eigenschaften

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Ein Mann mit besonderen Eigenschaften war der Frauenmörder Moosbrugger. Seine Besonderheit war seine Krankheit. Er wurde zu dem, was ihn ausmachte wie man krank wird. Seine Lebensgeschichte war eine Krankheitsgeschichte. Menschen wie er haben im Leben eigentlich keine Chance. Sie werden für ein Leben bestimmt, das sie nicht führen wollen. Das Grauen, das seine Taten hervorriefen, entwuchs einem grauenvollen Leben aus bitterster Armut, Ausgrenzung und Verachtung. „Die Welt hielt überall gegen ihn zusammen“ und wir anderen, eigenschafts-/symptomlos Gesunden, können uns schlecht vorstellen, „was es heißt, sich tage- und wochenlang nicht richtig waschen zu können. Die Haut wird so steif, daß sie nur grobe Bewegungen erlaubt, selbst wenn man zärtliche machen wollte, und unter einer solchen Kruste erstarrt die lebendige Seele.“ Er hasste die Frauen, weil sie ihn an einen Hunger erinnerten, den er – wie den Hunger nach Essen – niemals gesättigt bekam. Sie galten ihm als Verhöhnung seiner Bedürftigkeit. Er wurde stets „von Geistern verfolgt […], die ihn bei Tag und Nacht riefen. Sie warfen ihn aus dem Bett, wenn er schlief, und störten ihn bei der Arbeit; dann hörte er sie tags und nachts miteinander sprechen und streiten.“ Die Stimmen waren da, sie waren „seine“ Wirklichkeit. Er hatte also Gründe für seine Taten, er hätte sie wohl als Selbstverteidigung oder Notwehr verstanden. „Er leugnete seine Taten nicht, er wollte sie als Unglücksfälle einer großen Lebensauffassung verstanden wissen.“ Was half es, das „Geisteskrankheit“ zu nennen. Mit Blick auf seine Taten war man sich einig, „er war ersichtlich krank; aber wenn auch offenbar seine krankhafte Natur den Grund für sein Verhalten abgab, die ihn von den anderen Menschen absonderte, ihm kam das wie ein stärkeres und höheres Gefühl von seinem Ich vor. Sein ganzes Leben war ein zum Lachen und Entsetzen unbeholfener Kampf, um Geltung dafür zu erzwingen.“ Sein Leben war „der Kampf eines Schattens mit der Wand“.

Während er zu seiner Verurteilung als „freier“ und „gesunder“ gelten musste, sollten seine Taten doch als solche eines Geisteskranken gelten. Und die Krankheit musste einer natürlichen Ursache zugeschrieben werden und durfte sich nicht als Wirkung einer sozialen Vergiftung des menschlichen Lebens zeigen. Moosbrugger wollte dagegen – geisteskrank oder nicht – die Wahrheit seines Lebens geltend machen: zurechnungsfähig oder nicht, Moosbrugger war dieses Leben, nicht nur „ein besonderer Fall“.

Und das Verhängnis der Zurechnungsfähigkeit kam an und mit ihm zu einer verwirrenden Erscheinung. Denn seine Erscheinung entsprach nicht der Bestie, die man in ihm zu sehen glaubte: aus seinem Gesicht sprachen „gutmütige Kraft und der Wille zum Rechten“: Man blieb wie eingewurzelt stehn, wenn man diesem von Gott mit allen Zeichen der Güte gesegneten Gesicht zum erstenmal begegnete, denn Moosbrugger war gewöhnlich von zwei bewaffneten Justizsoldaten begleitet…“ Warum – so musste man sich fragen – wurde dieser „einfache“ Mensch denn in Ketten herumgeführt? Erfuhr man dann von seinen Taten, so fand man „von solchen Schrecknissen den Weg zu Moosbruggers gutmütigem Gesicht nicht zurück“. Man musste sich distanzieren, um im Täter kein Opfer zu sehen und in der grauenvollen Tat nicht die Zuckung eines verstümmelten Lebens. Es gibt solche Gedanken, „die wie Bindfaden sind und sich in endlosen Schlingen um Arme und Beine legen.“ Moosbrugger steht für einen solchen „Gedanken“.

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